Viele Pflegefamilien und Erziehungsstellenfamilien kennen schwierige Erfahrungen, wenn es um das Thema Umgangs- und Besuchskontakte geht. Auch die leiblichen Eltern selbst erleben die Situation oft als Gefühlschaos, bei dem Erwartungen und Anspannung schnell zu Konflikten führen können. Und zu guter Letzt sind da die Pflege- und Erziehungsstellenkinder selbst, die das Spannungsfeld am deutlichsten spüren und diesem ausgeliefert sind. Sie erleben sich in einem Loyalitätskonflikt zwischen zwei Eltern, zwischen zwei Familien, zwischen (gefühlter) Verantwortung und einfach nur „Kind sein zu dürfen“.
In §1684 BGB ist geregelt:
Das bedeutet also, dass im Regelfall zunächst allen Kindern der Umgang mit ihren leiblichen Eltern ermöglicht wird, bzw. alle Elternteile zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet sind.
Dies setzt bei Kindern, die in Obhut genommen wurden und nun beispielsweise langfristig in Erziehungsstellen leben, voraus, dass von der Fallführung des Jugendamtes mit den Herkunftseltern im Rahmen der Hilfeplanung eine Vereinbarung getroffen wird, wie oft und wie lange ein solcher Kontakt durchgeführt wird. In der Regel finden Besuchskontakte mit den leiblichen Eltern monatlich statt, für etwa zwei Stunden. Den Eltern obliegt es dabei, die Gestaltung der gemeinsamen Zeit zu planen.
Viele Erziehungsstellenkinder erleben solch regelmäßigen Besuchskontakte als Teile ihres Lebens, auf die sie sich freuen.
Manche Erziehungsstellenkinder brauchen die Vergewisserung von Zeit zu Zeit, dass es ihren Eltern, insbesondere ihren Müttern gut geht – damit es ihnen selbst auch gut gehen darf.
Manche Erziehungsstellenkinder zeigen sich verhältnismäßig wenig emotional berührt von den Besuchskontakten.
Manche Erziehungsstellenkinder reagieren mit großem emotionalem Stress. Und hier ist es der Auftrag aller Beteiligten, den Kindern möglichst viel Ruhe, Sicherheit und eigene Kontrolle über die Situation zu vermitteln. Unsicherheit wird beispielsweise ausgelöst durch Herkunftseltern, die zum vereinbarten Termin nicht kommen. Hier bedarf es umfangreicher Beratung, um zu vermitteln, wie wichtig Verbindlichkeit für das Kind ist. Unsicherheit entsteht im Kind auch eventuell dadurch, dass es seine Grenzen nicht allein schützen kann und dazu die Unterstützung einer Fachkraft braucht. Umgangsfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Erziehungsfähigkeit!
Einige Erziehungsstellenkinder erleben im Besuchskontakt eine Art Flashback – früher durchlittene Angst kommt wieder hoch und überschwemmt das Kind regelrecht, bis hin zur Retraumatisierung. In solch schwerwiegenden Fällen kann zum Schutz des Kindeswohles der Umgang der leiblichen Eltern mit dem Kind eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Herkunftseltern haben verständlicherweise das Bedürfnis, Kontakt zu ihrem Kind zu halten, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen, Fürsorge zu zeigen.
Idealerweise sind sich die leiblichen Eltern dessen bewusst, dass das Kind dabei im Mittelpunkt steht und alle Erwachsenen dafür Sorge tragen, dem Kind eine möglichst unbeschwerte Zeit zu bieten.
Die Leitfrage sollte also sein: Was braucht das Kind?
Hier benötigt das Kind Verständnis für das Spannungsfeld, in dem es sich erlebt, keinesfalls Druck. Kinder nehmen sehr fein die Gefühle ihres Gegenübers wahr.
Die Pflege- bzw. Erziehungsstelleneltern haben verständlicherweise das Bedürfnis, das Kind zu schützen vor schwierigen Erfahrungen und die in der Zwischenzeit erreichten Entwicklungsfortschritte des Kindes nicht zu gefährden.
Den Pflege- bzw. Erziehungsstelleneltern obliegt dabei die Aufgabe, Umgangskontakte zu ermöglichen und das Kind dabei emotional zu begleiten.
Idealerweise geben sie dem Kind die Gewissheit, dass es sich auf die Zeit mit seinen Eltern freuen darf, und gleichzeitig vermitteln sie die Sicherheit, das Kind aufzufangen, wenn sein Gefühlsleben dabei aufgewühlt wird.
Die Leitfrage sollte sein: Was braucht das Kind?
Hier benötigt das Kind Verständnis für seine Verunsicherung und sein Bedürfnis nach Vergewisserung.
Die Aufgaben des Jugendamtes und des in seinem Auftrag tätigen freien Trägers liegen darin, die Bedingungen und den Handlungsrahmen im Einzelfall festzulegen, die Besuchskontakte in passendem Setting umzusetzen, Verbindlichkeit zu schaffen, und dabei stetig das Kindeswohl im Blick zu behalten.
Bei Context e.V. begleiten die jeweiligen Fachberater:innen, die die Erziehungsstellenfamilie und das Erziehungsstellenkind wöchentlich zu Hause besuchen und beraten, auch die Besuchskontakte. Das heißt im Alltag, dass das Kind die Fachberatung bereits gut kennt und zwischen beiden ein Vertrauensverhältnis wachsen konnte, bevor der erste Besuchskontakt stattfindet. Erst sollte das Kind erlebt haben, dass es mit seiner Fachberatung in deren Auto gestiegen ist, eine schöne gemeinsame Zeit zum Spielen erlebt hatte und im Anschluss wieder nach Hause in die Erziehungsstellenfamilie zurückgebracht wurde. Damit vermeiden wir Verunsicherung und Anspannung beim Kind.
Falls es sich um einen Säugling, ein Kleinkind oder ein sehr ängstliches Kind handelt, kann es günstig sein, dass auch die Erziehungsstellenmutter oder der Erziehungsstellenvater am Besuchskontakt teilnehmen, um dem Kind Sicherheit zu geben. Bei Kindern ab ca. drei Jahren sollten die Besuchskontakte in der Regel allein von der Fachberatung begleitet sein, um dem Kind Loyalitätskonflikte zu ersparen.
Wie stets im Rahmen von Jugendhilfe gilt auch hier: es geht um Einzelfallentscheidungen, um individuell auf das jeweilige Kind abgestimmte Vorgehensweisen.
Der konkrete Ablauf könnte also wie folgt aussehen:
Die Herkunftseltern haben mit der/dem Fachberater:in verbindlich einen Termin zum Besuchskontakt abgestimmt, den die Fachberatung zuvor mit den Erziehungsstelleneltern vorbesprochen hatte. Hier wird auch eine Absprache über das begrenzte Mitbringen von Süßigkeiten und Geschenken getroffen – viele leibliche Eltern folgen dem Impuls, dem Kind zahlreiche Geschenke machen zu wollen, was dazu führen kann, dass das Kind sich längerfristig mehr auf die Geschenke, als auf seine Eltern freut.
Zum vereinbarten Zeitpunkt holt die Fachberatung entweder das Kind in der Erziehungsstelle ab oder die Erziehungsstelleneltern bringen das Kind zum Treffpunkt (siehe: individuelle Entscheidungen!).
Die Fachberaterin/der Fachberater begleitet das Kind in die Spielräume von Context e.V. oder zum Spielplatz, in den Tierpark o.ä., wohin die Herkunftseltern ebenfalls kommen. Nun wird gespielt, gegessen, getobt und geplaudert – je nach Möglichkeiten und Bedürfnissen des Kindes. Erwachsenenthemen und Erwachsenengespräche haben hier keinen Platz. Die Fachberaterin/der Fachberater behält das Kind dabei gut im Blick und beendet bei Überforderung den Kontakt.
Kurz vor Ablauf des vorgesehenen Zeitrahmens macht die Fachberatung auf das nahe Ende aufmerksam, so dass Kind und Herkunftseltern gemeinsam aufräumen und sich in Ruhe voneinander verabschieden können. Danach bringt die Fachberaterin/der Fachberater entweder das Kind gleich nach Hause zurück, oder legt noch eine Spielerunde unterwegs ein.
Besuchskontakte zum Umgang mit dem leiblichen Kind sind nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern erhalten dem Kind für seine gesunde Entwicklung und die Integration seiner unterschiedlichen Persönlichkeitsanteile den Bezug zu seinen Wurzeln.
Dies gilt zunächst auch unter den durch eine Pandemie erschwerten Rahmenbedingungen. Hier bedarf es insbesondere verbindlicher Absprachen hinsichtlich des Tragens von Masken, des Desinfizierens der Hände, möglicherweise sogar des Abstandes zum Schutz aller Beteiligten.
Bei Context e.V. lag der Schwerpunkt der Besuchskontakte schon immer in der am Kind orientierten Durchführung der Kontakte, insbesondere im Freien, auf Spielplätzen, oder in den am Niederrhein verfügbaren Tiergehegen. Nun heißt es, dies weiter auszubauen und wetterunabhängig (es gibt kein „schlechtes“ Wetter, nur ungeeignete Kleidung!) kreativ alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
In verschiedenen Interviews berichten auch unsere Erziehungsstellenfamilien, wie sie die Umgangs- und Besuchtskontakte erleben.
Hier erfahren Sie mehr über unsere Arbeitsweise und wie wir unsere Erziehungsstellenfamilien über die Begleitung der Umgangs- und Besuchskontakte hinaus unterstützen.
21. August 2024
13. August 2024